WEITERE INFORMATIONEN

Metallkeramikkronen bestehen aus einem metallischen Gerüst und einer keramischen Verblendung, die durch Auswahl einer zu den Nachbarzähnen passenden Zahnfarbe harmonisch in die Zahnreihe eingegliedert werden können.
Keramikkronen bestehen aus einem Kern der, je nach Verfahren, aus einem industriell gefertigten homogenen Keramikblock herausgefräst wird oder bei hoher Temperatur aus verflüssigter Keramik gepresst wird. Anschließend wird die individuelle Farbanpassung durchgeführt, die ein sehr gutes ästhetisches Ergebnis ermöglicht.
Hauptanwendungsgebiet für Keramikkronen ist wegen der guten kosmetischen Möglichkeiten der Frontzahnbereich, aber auch im Seitenzahnbereich sind Keramikkronen das Mittel der Wahl für einen ästhetischen, hoch funktionellen Zahnersatz.


ABLAUF EINER VERSORGUNG MIT ZAHNKRONEN

In Vorbereitung einer Kronenpräparation werden kariöse Defekte behandelt bzw. schadhafte Füllungen durch Aufbaufüllungen ersetzt.
Zunächst werden Abformungen vom betreffenden Kiefer und dem Gegenkiefer vorgenommen, dann der zu überkronende Zahn durch Präparation soweit in seiner äußeren Form reduziert, dass genügend Platz für die neue Krone geschaffen wird.
Nach vorbereitenden Maßnahmen (Reinigung, Trocknung, Sulcusforming) wird die Abformung des präparierten Zahnes durchgeführt. Dieser Abdruck ist die Grundlage für die labortechnische Anfertigung der Krone. Der Zahn wird anschließend mit einem Kunststoffprovisorium, welches in der Form der ursprünglichen Krone entspricht, versorgt. Wenn die neue Krone vom Labor fertiggestellt ist, wird diese eingegliedert und definitiv befestigt.



BRÜCKEN

Die Notwendigkeit zum Ersatz verlorengegangener Zähne resultiert aus der zu erwartenden Veränderung von Zahnstellungen nach Zahnverlust. Bei Nichtversorgung besteht die Gefahr, dass die der Lücke angrenzenden Zähne in die Lücke hineinkippen und die reguläre Beziehung dieser Zähne zur Gegenbezahnung verloren geht. Außerdem ist mit einer Verlängerung der der Lücke gegenüberstehenden Zähne zu rechnen, da sie keinen Gegenbiss mehr haben.
Einzelne fehlende Zähne können durch festsitzende Brücken ersetzt werden.
Diese bestehen aus mindestens zwei Kronen, die auf dem die Lücke begrenzenden Pfeilerzähnen ruhen und fest mit dem, zum Ersatz des fehlenden Zahnes konstruierten, Brückenzwischenglied verbunden sind.
Auch Brücken werden entsprechend den Nachbarzähnen farblich angepasst.
Der Ablauf einer Präparationssitzung sowie der Herstellung einer Brücke im Labor entspricht der bei einer Kronenversorgung.

HERAUSNEHMBARER ZAHNERSATZ

Falls durch Zahnverlust entstandenen Lücken zu groß sind oder keine Endpfeiler mehr vorhanden sind, bieten sich zum Ersatz Teilprothesen an, die an den restlichen Zähnen verankert werden. Neben der möglichen Befestigung durch Halteklammern wird oft die Verankerung über Teleskopkronen angewendet, die eine statisch günstigere Belastungsverteilung, bessere Ästhetik und komfortableres Tragen ermöglicht.


In der Regel ist bei notwendigen zukünftigen Änderungen eine gute Erweiterungsmöglichkeit gegeben.



 
 
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